In unserem zweiten Modul geht es um die Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers, die sich aus der Gesetzesgrundlage ergeben. Teilnehmer können sich im ersten Modul mit der Gesetzesgrundlage bekannt machen. Da die Gegebenheiten in den Betrieben je nach Branche stark unterschiedlich sind, werden wir uns hier zunächst auf die Logistik Branche fokussieren.
Inhaltlich werden folgende Themen bearbeitet:
Der Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung durchführen (lassen). Daraus ergeben sich erforderliche Maßnahmen für den Arbeitsplatz, wie Brandschutz, Vibrationsschutz, sichere Verwendung von Flurförderfahrzeugen und Lagertechnologie. Weiterhin muss der Arbeitgeber eine personenbezogene Schutzausrüstung, wie Augen- und Ohrenschutz zur Verfügung stellen sowie auch den Arbeitnehmer über die Maßnahmen des Arbeitsschutzes in Kenntnis setzen.
Für den Arbeitnehmer besteht neben der Verpflichtung, den Maßnahmen entsprechend zu handeln auch der Anspruch, aufmerksam zu sein und gegebenenfalls bemerkte Gefahren oder Mängel an das entsprechende Personal oder den Arbeitgeber weiterzugeben.
In diesem Modul wird dazu das Bewusstsein und die Aufmerksamkeit für arbeitssicherheitsrelevante Situationen anhand von praktischen Beispielen gesteigert.