31. Juli 2024
Das Urheberrecht ist ein Eckpfeiler kreativer Sicherung und sorgt für den Schutz von geistigem Eigentum. Durch den Einsatz von generativer Künstlicher Intelligenz entstehen nun neue Herausforderungen. In diesem Beitrag erhalten Sie Praxistipps zur Verwendung KI-generierter Inhalte und Antworten auf die brennendsten Fragen aus unserer Infoveranstaltung.
Kreatives Arbeiten mit generativer KI – worauf sollten Sie achten?
Viele meiner kreativen Ideen im Kopf konnte ich bis dato kaum umsetzen. Der Grund? Mangelnde künstlerische Fähigkeiten. Mein räumliches Denken reicht selten über ein Strichmännchen hinaus. Gut, vielleicht noch ein Würfel aus dem Geometrie-Unterricht. Daher erfreue ich mich als aktiver Nutzer der generativen Bilderstellung, welche mir schon viele Social-Media-Posts visualisiert hat.
Ein weiterer Pluspunkt gegenüber den Bilddatenbanken? Ich bekomme nicht nur das Bild 1:1 aus meinem Kopf auf den digitalen Bildschirm, ich darf es sogar frei verwenden und benötige keine Lizenzangaben. Genial, oder?
Nun, ganz so einfach ist es dann doch nicht. Die wichtigsten Aspekte des Urheberrechts bei generativer KI möchte ich nun mit ein paar Praxistipps zusammentragen:
1. Schöpfungshöhe und Urheberrecht:
Grundsätzlich gilt, dass generierte Werke ohne weiteres Zutun nicht urheberrechtlich geschützt werden können. Für das Urheberrecht ist ein schöpferischer Prozess notwendig. Sie müssen die generierten Werke also weiterverarbeiten oder verändern.
2. Herausforderungen bei der Verwendung:
Generierte Werke sollten nicht direkt übernommen und verwendet werden. Dafür gibt es zwei Gründe:
Die generierten Werke sind nicht automatisch lizenzfrei. Schauen Sie in die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters Ihrer KI-Software. Geben Sie immer die genutzte KI-Software an. Ein kurzer Hinweis, wie “Das Bild wurde mit Adobe Firefly erstellt”, ist sinnvoll.
Künstliche Intelligenzen basieren auf Trainingsdaten. Diese können manchmal nicht einsehbar sein. Wurde eine Künstliche Intelligenz mit urheberrechtlich geschützten Daten trainiert, können die Ergebnisse ähnlich zu urheberrechtlich geschützten Werken sein. Auch wenn der Einsatz Künstlicher Intelligenz Zeit sparen soll: Schützen Sie sich selbst und prüfen Sie, ob Text oder Bild bereits starke Ähnlichkeit zu urheberrechtlich geschützten Werken aufweisen. Nutzen Sie dafür die umgekehrte Bildersuche einfacher Suchmaschinen, wie Google, Ecosia oder DuckDuckGo.
3. Dokumentation ist wichtig:
Dokumentieren Sie Ihre Werke und Ihre Prompts. Erstellen Sie dafür ein Ordnersystem, indem die generierten Bilder oder Texte landen. Notieren Sie sich dazu auch die genutzten Prompts. ChatGPT speichert derzeit Chatverläufe für über ein Jahr. Adobe Firefly nutzt Ihren Prompt, um das heruntergeladene Bild danach zu benennen, jedoch mit Zeichenbegrenzung. Sie können sich damit bei Plagiatsvorwürfen schützen oder für kreative Zwecke Prompts wiederverwenden.
4. Blick in die Zukunft
Im März 2024 wurde der EU Artificial Intelligence Act veröffentlicht. Das Gesetz ordnet der Verwendung von KI drei Risikokategorien zu. Demnach werden Anwendungen und Systeme verboten, die ein inakzeptables Risiko darstellen, wie beispielsweise ein staatlich betriebenes Social Scoring.
Weiterhin unterliegen Anwendungen mit hohem Risiko, wie z. B. ein Tool zum Scannen von Lebensläufen, das eine Rangfolge von Bewerbern erstellt, besonderen rechtlichen Anforderungen. Die meisten Tools, die reine Inhalte wie Bilder oder Texte generieren, sind als risikoarm oder –begrenzt eingeordnet.
Die wichtigsten Fragen und Antworten aus unserer Infoveranstaltung
In unserem Kaffee-Qlatsch zum Thema “Sicheres Arbeiten mit KI: Urheberrecht” stellten die Teilnehmenden drängende Fragen zum Sachverhalt:
Eine künstliche Intelligenz kann kein Urheberrecht besitzen, da sie keine natürliche Person ist und somit keine Werke schöpferisch erstellen und beanspruchen kann. Eine KI ist auch keine rechtliche Person und nicht in der Lage, eigene Entscheidungen zu treffen. Daher kann sie keine Rechte, wie das Urheberrecht, besitzen.
Es ist jedoch darauf zu achten, ob die Künstliche Intelligenz möglicherweise mit urheberrechtlich geschützten Daten trainiert wurde. Viel Konjunktiv, der jedoch nicht vor urheberrechtlichen Ansprüchen Dritter schützt.
Von KI erstellte Bilder sind nicht automatisch lizenzfrei. Die Lizenzierung von KI-generierten Bildern hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der spezifischen Nutzungsbedingungen der KI-Plattform oder Software, die zur Erstellung der Bilder verwendet wurde. Es ist wichtig zu beachten, dass geistiges Eigentum und Urheberrechte auch auf von KI erstellten Inhalten liegen können, je nach den geltenden Gesetzen und Vereinbarungen.
Je nach Nutzungsbedingungen des KI-Anbieters kann dies der Fall sein. Auf diese Frage kann keine eindeutige Antwort gegeben werden. Wer KI als Werkzeug, wie beispielsweise innerhalb von Adobe Photoshop, nutzt, der behält sein Urheberrecht am bearbeiteten Bild. Dies könnte auch auf die Nutzung von KI-Stimmen zutreffen. Eine weitere Möglichkeit ist es, sich das Audiostück mit Creative Commons-Lizenzen zu schützen, sofern es die Nutzungsbedingungen der genutzten KI-Software zulassen.
Nein, da ChatGPT nicht direkt Inhalte von den Ursprungsquellen übernimmt. Direkte Zitate werden als solche gekennzeichnet. Dennoch ist es ratsam, den Output nochmal zu prüfen und umzuformulieren. Denn trotz der großen Unterstützung, die ChatGPT liefert, sind die Texte nicht immer fehlerfrei.
KI-generierte Inhalte können eine großartige Möglichkeit sein, um Ihre kreativen Ideen umzusetzen Es ist aber wichtig, sich bewusst zu sein, wie das Urheberrecht darauf angewendet werden kann. Bleiben Sie sicher und informiert und gehen Sie keine Risiken ein.