25. Juni 2025

Wer erinnert sich noch an seine erste Fahrstunde? Nervös auf dem Fahrersitz, Kupplung zittern lassen, Schulterblick vergessen – und der Fahrlehrer? Ruhig, wachsam, bremsbereit. So läuft es, wenn junge Menschen lernen, sich sicher im Straßenverkehr zu bewegen. Doch heute sitzen viele Auszubildende am Steuer eines viel schnelleren „Fahrzeugs“ – ohne, dass jemand auf dem Beifahrersitz Platz genommen hat. Die Rede ist von künstlicher Intelligenz.
Seit der Einführung von ChatGPT und Co. haben Millionen junger Menschen Zugriff auf eine Technologie, die schneller textet als jeder Sekretär oder Sekretärin der 80er, umfassender recherchiert als ein ganzes Azubi-Jahrgangsteam. Doch was meist fehlt ist die seit Februar 2025 gesetzlich verpflichtende klare Einweisung. Metaphorisch gesprochen die KI-Fahrerlaubnis. 

KI-Kompetenz in der Ausbildung

Der EU AI ACT bzw. die KI-VO will Ordnung schaffen auf den digitalen Straßen Europas. Reguliert wird der Einsatz künstlicher Intelligenz: Transparenzpflichten, Risikoklassen, Verantwortungsfragen. Mittendrin stehen die Ausbilderinnen und Ausbilder. Nicht als Programmierer, nicht als Datenschutzbeauftragte – sondern als das, was sie schon immer waren: Wegbereiter in die Berufswelt. Das gilt besonders mit Blick auf die so genannte KI-Kompetenz (Artikel 4 EU AI ACT). Alle, die mit KI-Tools im beruflichen Kontext arbeiten müssen entsprechend geschult werden, damit sie KI rechtskonform einsetzen. Dies ist mit der Fahrschule vergleichbar. Erst mit bestandener Prüfung darf man am Straßenverkehr teilnehmen. Genauso ist es mit der Nutzung von KI am Arbeitsplatz. Die Ausbilderinnen und Ausbilder werden so zu den neuen KI-Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern.

Der EU AI Act als digitale Straßenverkehrsordnung

Der EU AI Act ist die neue Straßenverkehrsordnung. Er legt fest, wer was wie genau fahren darf. Dabei unterscheidet der EU AI ACT beispielsweise zwischen geringem Risiko (z. B. Chatbots), hohem Risiko (etwa Bewerber-Screening-Tools) und verbotenen Anwendungen (wie Social Scoring). Aber nicht nur das. KI-Tools wie ChatGPT dürfen auch nicht zweckentfremdet werden. So könnten Auszubildende beispielsweise ChatGPT zum Leistungsvergleich nutzen, indem sie schriftliche Arbeiten einer Azubi-Gruppe hochladen und die beste Arbeit von der KI erkennen lassen. Dies könnte bereits eine „Hochrisikoverwendung“ bedeuten und könnte umfassende Compliance-Pflichten auslösen. Ähnlich ist es beim Auto. Wenn man sein Auto tunet, dann müssen beim TÜV entsprechende Eintragungen und Gutachten eingeholt werden, damit man damit auch fahren darf. 

KI-Kompetenz ist kein Nerdwissen!

Viele Ausbilderinnen und Ausbilder fragen sich: Muss ich jetzt Informatiker sein, um KI im Unterricht zu integrieren? Die Antwort lautet: Nein. Es geht nicht darum, neuronale Netze zu erklären. Es geht darum, junge Menschen zu befähigen, kompetent mit KI-Tools zu arbeiten. Ausbildende müssen zum Beispiel wissen, dass sie keine personenbezogen Daten oder sensible Firmendaten eingeben dürfen. Außerdem sollten sie wissen, dass man das so genannte Modelltraining immer ausschalten sollte. Bleibt es aktiviert, dann „schenkt“ man als User alle seine Eingaben ChatGPT zur Modellverbesserung für zukünftige Versionen. Bei ChatGPT ist diese Funktion im Gratis-Account standardmäßig aktiviert und kann im eigenen Profil unter dem Menüpunkt „Datenkontrollen“ problemlos deaktiviert werden. Das ist ein kleiner Klick mit großer Wirkung.

Ein Beispiel: Eine Userin kopiert einen Fachtext in das Tool, weil sie eine schnelle Zusammenfassung braucht. Ist praktisch – kann aber rechtlich problematisch sein, wenn die Daten weitergegeben werden.

Fahrstunden für ChatGPT & Co.

Was also heißt das für die Ausbildung? Ausbilder brauchen didaktische Formate, um KI-Nutzung zu thematisieren. Das „Graue-Box-Modell der Chatbot-Didaktik“ und der KI-Lernfahrplan geben hier Hilfestellung.

Berufsbildungspersonal als Hüter der digitalen Verkehrssicherheit

Künstliche Intelligenz wird nicht verschwinden. Sie wird schneller, lauter, durchdringender – und damit auch risikoreicher. Der EU AI Act liefert die Verkehrszeichen. Aber die Ausbilderinnen und Ausbilder halten das KI-Lenkrad mit fest.

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ChatGPT und Chatbots in der Ausbildung nutzen

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